Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltung der Bedingungen
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von JOSAM Richttechnik GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn JOSAM Richttechnik GmbH sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Die Angebote von JOSAM Richttechnik GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von JOSAM Richttechnik GmbH. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
§ 3 Preise
- Soweit nicht anders angegeben, hält sich JOSAM Richttechnik GmbH an die in seinem Angebot enthaltenen Preise drei Monate ab dem Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von JOSAM Richttechnik GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
- Die Preise verstehen sich ab Lager Henstedt-Ulzburg ausschließlich Fracht und Verpackung. Fracht und Verpackung werden zu den üblichen Preisen gesondert in Rechnung gestellt.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
- Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Willens der JOSAM Richttechnik GmbH liegen: Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Käufer auch bei unverbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen JOSAM Richttechnik GmbH die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
- Wird durch ein derartiges Ereignis die Lieferung nachträglich unmöglich oder für eine der Parteien unzumutbar, steht beiden Parteien ein Rücktrittsrecht zu. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird JOSAM Richttechnik GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich JOSAM Richttechnik GmbH nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
- Zeit- und mengengerechte Teillieferungen sind zulässig und können getrennt abgerechnet werden.
§ 5 Gefahrenübergang
- Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an das Transportausführende Unternehmen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne das Verschulden von JOSAM Richttechnik GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 6 Gewährleistung
- JOSAM Richttechnik GmbH gewährleistet, dass die Produkte von Fabrikations- und Materialmängeln frei sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
- Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer nach seiner Wahl, dass das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird.
- Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, werden JOSAM Richttechnik GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung um mehr als 20% übersteigt.
- Die Ware bleibt Eigentum von JOSAM Richttechnik GmbH. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für JOSAM Richttechnik GmbH, jedoch ohne Verpflichtung. Erlischt das (Mit-)-Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)-Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)-Eigentum von JOSAM Richttechnik GmbH unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit)-Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
- Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Pfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung an den Verkäufer ab. JOSAM Richttechnik GmbH ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von JOSAM Richttechnik GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers -insbesondere Zahlungsverzug - ist JOSAM Richttechnik GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz bzw. das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
- Übersteigt der Wert der JOSAM Richttechnik GmbH gegebenen Sicherheiten deren Forderungen um insgesamt mehr als 10%, ist JOSAM Richttechnik GmbH auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten in entsprechendem Umfang verpflichtet.
§ 8 Zahlung
- Soweit nicht anders vereinbart sind die Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 20 Tagen netto – Serviceleistungen sofort nach Rechnungsstellung - zahlbar. JOSAM Richttechnik GmbH ist berechtigt, trotz anders laufender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst aus dessen älteren Schulden anzurechnen, und den Käufer über die Art der erfolgten Rechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Eine Zahlung ist dann erfolgt, wenn JOSAM Richttechnik GmbH über den Betrag verfügen kann.
- Gerät der Käufer in Verzug, so ist JOSAM Richttechnik GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringe Belastung nachweist.
- Wenn JOSAM Richttechnik GmbH Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Der Verkäufer ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
§ 9 Schulungen
Alle Leistungen im Rahmen der Veranstaltungsprogramme von JOSAM Richttechnik GmbH liegen die „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Schulungen“ zugrunde.
§ 10 Gewerbliche Schutzrechte
JOSAM Richttechnik GmbH wird den Käufer und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Käufer. Die Freistellungsverpflichtung des Käufers ist vertragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Verkäufer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des Verkäufers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.
JOSAM Richttechnik GmbH hat wahlweise das Recht, sich von den in Absatz 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass sie entweder
- die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft,
oder
- dem Käufer einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand beseitigen.
§ 11 Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Verkäufer zusammen mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, im Rahmen der Mängelhaftung, wegen Verletzung vertraglicher Pflichten, aus unerlaubter Handlung oder aus sonstigem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Eine Haftung gilt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschweigen wurden, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei Mängeln nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen und für Personenschäden und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen JOSAM Richttechnik GmbH und dem Käufer gelten ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist der Sitz von JOSAM Richttechnik GmbH, die den Käufer wahlweise auch an seinem Sitz verklagen kann.
- Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der Gesellschaft JOSAM Richttechnik GmbH.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.