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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von JOSAM Richttechnik GmbH erfolgen aus­schließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals aus­drücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegen­nahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufs­bedingungen wird hiermit wider­sprochen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn JOSAM Richttechnik GmbH sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Angebote von JOSAM Richttechnik GmbH sind frei­bleibend und unverbindlich. Annahme­erklärungen und sämt­liche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schrift­lichen oder fernschriftlichen Be­stätigung von JOSAM Richttechnik GmbH. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abän­derungen oder Nebenabreden.
  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur ver­bindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

§ 3 Preise

  1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich JOSAM Richttechnik GmbH an die in seinem Angebot enthaltenen Preise drei Monate ab dem Datum gebunden. Maß­gebend sind die in der Auftrags­bestätigung von JOSAM Richttechnik GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leis­tungen werden gesondert berechnet.
  2. Die Preise verstehen sich ab Lager Henstedt-Ulzburg aus­schließlich Fracht und Ver­packung. Fracht und Verpackung werden zu den üblichen Preisen gesondert in Rechnung gestellt.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
  2. Liefer- und Leistungs­verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Willens der JOSAM Richttechnik GmbH liegen: Hierzu gehören insbesondere Streik, Aus­sperrung, behördliche Anord­nungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Käufer auch bei unver­bindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen JOSAM Richttechnik GmbH die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behin­derung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
  3. Wird durch ein derartiges Ereignis die Lieferung nachträg­lich unmöglich oder für eine der Parteien unzumutbar, steht beiden Parteien ein Rücktritts­recht zu. Verlängert sich die Liefer­zeit oder wird JOSAM Richttechnik GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadens­ersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich JOSAM Richttechnik GmbH nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
  4. Zeit- und mengengerechte Teillie­ferungen sind zulässig und können getrennt abgerechnet werden.

§ 5 Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an das Transportausführende Unter­nehmen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne das Verschulden von JOSAM Richttechnik GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§ 6 Gewährleistung

  1. JOSAM Richttechnik GmbH ge­währleistet, dass die Produkte von Fabrikations- und Material­mängeln frei sind. Die Gewähr­leistungsfrist beträgt zwölf Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Ver­käufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Ver­brauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezi­fikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
  2. Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefer­gegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mit­zuteilen.
  3. Im Falle einer Mitteilung des Käu­fers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, ver­langt der Verkäufer nach seiner Wahl, dass das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird.
  4. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haf­tung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

 § 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen Käufer jetzt oder zukünftig zu­stehen, werden JOSAM Richttechnik GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl frei­geben wird, soweit ihr Wert die Forderung um mehr als 20% übersteigt.
  2. Die Ware bleibt Eigentum von JOSAM Richttechnik GmbH. Ver­arbeitung oder Umbildung erfolgt stets für JOSAM Richttechnik GmbH, jedoch ohne Ver­pflichtung. Erlischt das (Mit-)-Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)-Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wert­anteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)-Eigentum von JOSAM Richttechnik GmbH unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit)-Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungs­gemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Pfändungen und Sicherheits­übereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Hand­lung) bezüglich der Vorbehalts­ware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldo­forderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in Höhe des Rechnungswertes unserer For­derung an den Verkäufer ab. JOSAM Richttechnik GmbH er­mächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rech­nung im eigenen Namen einzu­ziehen. Diese Einzugsermäch­tigung kann nur widerrufen wer­den, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vor­behaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von JOSAM Richttechnik GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers -insbesondere Zahlungsverzug - ist JOSAM Richttechnik GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzu­nehmen oder gegebenenfalls Ab­tretung der Herausgabe­ansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurück­nahme sowie in der Pfän­dung der Vorbehaltsware liegt - soweit nicht das Abzahlungs­gesetz bzw. das Verbraucher­kreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
  6. Übersteigt der Wert der JOSAM Richttechnik GmbH gegebenen Sicherheiten deren Forderungen um insgesamt mehr als 10%, ist JOSAM Richttechnik GmbH auf Verlangen des Käufers zur Frei­gabe von Sicherheiten in ent­sprechendem Umfang verpflich­tet.

§ 8 Zahlung

  1. Soweit nicht anders vereinbart sind die Rechnungen des Ver­käufers innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 20 Tagen netto – Serviceleistungen sofort nach Rechnungsstellung - zahlbar. JOSAM Richttechnik GmbH ist berechtigt, trotz anders laufender Bestimmungen des Käufers, Zah­lungen zunächst aus dessen älteren Schulden anzurechnen, und den Käufer über die Art der erfolgten Rechnung zu infor­mieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  2. Eine Zahlung ist dann erfolgt, wenn JOSAM Richttechnik GmbH über den Betrag verfügen kann.
  3. Gerät der Käufer in Verzug, so ist JOSAM Richttechnik GmbH be­rechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken be­rechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berech­nen. Sie sind dann niedriger an­zusetzen, wenn der Käufer eine geringe Belastung nachweist.
  4. Wenn JOSAM Richttechnik GmbH Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdig­keit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Der Verkäufer ist in die­sem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicher­heitsleistung zu verlangen.
  5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend ge­macht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 9 Schulungen

Alle Leistungen im Rahmen der Veranstaltungsprogramme von JOSAM Richttechnik GmbH liegen die „Allgemeine Geschäfts­bedingungen für Seminare und Schulungen“ zugrunde.

§ 10 Gewerbliche Schutzrechte

JOSAM Richttechnik GmbH wird den Käufer und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Urheber­rechten, Warenzeichen oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefer­gegenstandes stammt vom Käufer. Die Freistellungsverpflichtung des Käufers ist vertragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Verkäufer die Führung von Rechts­streiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des Verkäufers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.

JOSAM Richttechnik GmbH hat wahlweise das Recht, sich von den in Absatz 1 übernommenen Ver­pflichtungen dadurch zu befreien, dass sie entweder

  1. die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich ver­letzten Patente beschafft,

oder

  1. dem Käufer einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand beseitigen.

§ 11 Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Verkäufer zusammen mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

§ 12 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, im Rahmen der Mängelhaftung, wegen Ver­letzung vertraglicher Pflichten, aus unerlaubter Handlung oder aus sonstigem Rechtsgrund sind aus­geschlossen. Eine Haftung gilt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässig­keit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschweigen wurden, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei Mängeln nach dem Produkt­haftungsgesetz für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen und für Personenschäden und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen JOSAM Richttechnik GmbH und dem Käufer gelten ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz von JOSAM Richttechnik GmbH, die den Käufer wahlweise auch an seinem Sitz verklagen kann.
  3. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der Gesell­schaft JOSAM Richttechnik GmbH.
  4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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